01 / LEISTUNGEN
Arbeitsplätze ergonomisch gestalten
- Arbeitshöhen, Greifräume und Arbeitspositionen betrachten
- Bildschirmarbeit, Bewegungsabläufe und den Umgang mit Lasten einbeziehen
- Individuelle Voraussetzungen und Veränderungen im Lebensverlauf bei der Gestaltung berücksichtigen
02 / LEISTUNGEN
Belastungen im Zusammenhang
- Lärm, Beleuchtung, Klima und andere Umgebungseinflüsse berücksichtigen
- Arbeitsorganisation und arbeitsbedingte psychische Belastungen in die Betrachtung einbeziehen
- Arbeitsbedingungen beurteilen, ohne Beschäftigte medizinisch zu bewerten
03 / LEISTUNGEN
Verbesserungen im Alltag
- Mit Führungskräften und Beschäftigten Anforderungen gestalten und nutzbare Ressourcen stärken
- Gesundheitsschutz in Gefährdungsbeurteilung und Abläufe einbinden
- Arbeitsmedizinische Fragestellungen mit der betriebsärztlichen Betreuung abstimmen
04 / BELEUCHTUNG AM ARBEITSPLATZ
Beleuchtungsanlagen prüfen und beurteilen
Ich verfüge über die Fachkunde zur Prüfung und Beurteilung von Beleuchtungsanlagen. Wir betrachten, ob die Beleuchtungsbedingungen zur jeweiligen Sehaufgabe und zum Arbeitsplatz passen – im Büro ebenso wie in Produktion, Lager oder Instandhaltung.
- Beleuchtungsstärke, Gleichmäßigkeit und mögliche Blendung im Zusammenhang betrachten
- Tageslicht, künstliche Beleuchtung und Reflexionen an Bildschirmen oder Arbeitsflächen berücksichtigen
- Ergebnisse einordnen, Handlungsbedarf aufzeigen und Verbesserungen besprechen
Die konkrete Prüfung und ihr Umfang werden auf die Arbeitsbedingungen abgestimmt. Eine Grundlage für die Beurteilung von Arbeitsstätten ist die ASR A3.4 „Beleuchtung und Sichtverbindung“.
Fachliche Grundlage bei der BAuA ↗Arbeitsgestaltung und Arbeitsmedizin ergänzen sich.
Gesundheitsschutz berührt unterschiedliche Fachgebiete. Ärztliche Beratung und Vorsorge werden mit der betriebsärztlichen Betreuung abgestimmt.
Aufgabenabgrenzung bei der BAuA ↗